Schutz vor dem Corona-Virus

Entsprechend der Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung, des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts (RKI) bittet die Musikschule Obernburg e.V. Sie um aktive Mithilfe: Achten Sie bitte auf die Handhygiene, die Husten- und Nies-Etikette und ein Abstandhalten zu Nebenpersonen. Vermitteln Sie dieses auch Ihren Kindern. Nähere Informationen:

Schutz und Hygienekonzept für die Musikschule Obernburg e.V.

gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BIfSMV)

Größe der Unterrichtsräume, Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs, Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands:

    • Geregelter Einlass, Dokumentation der Kontakte
    • Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zum Schutz der Anderen bis zum Unterrichtszimmer
    • Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern vor Beginn des Unterrichts, Husten-und Niesetikette
    • Vereinzelung von Mitarbeitenden und Besucher*innen soweit möglich, versetzte Pausenregelungen bei Mitarbeitenden
    • Räumliche Trennung mit Sicherheitsabstand von 1,5m
    • Definierung einer maximalen Personenzahl je Unterrichtsraum, Raumbedarf im Unterrichtszimmer je Person ca. 10m²
    • Eintritt des*er Schülers*in in den Unterrichtsraum nur nach Verlassen des*er vorherigen Schülers*in
    • Erhöhter Schutz im Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang durch Trennwände sowie zusätzlich vergrößerte Abstände
    • Bereitstellung eines Zweitinstrumentes im Klavierunterrich

 

Zugangssicherung:

  • Bei Nutzung von Räumen, die nicht ausschließlich der Musikschule zur Verfügung stehen, sind die Vorgaben des*er Hauptnutzers*in zu beachten.
  • Musikschulen dürfen nur vom Personal sowie den Schüler*innen betreten werden. Nur im Ausnahmefall dürfen Schüler*innen von einer weiteren Person begleitet werden (beispielsweise bei Schüler*innen unter 6 Jahren).
  • Getrennte Ein-und Ausgänge, ebenso Einbahnregelungen auf Treppen
  • Schließung des Aufenthaltsbereichs und ggf. des Lehrerzimmers
  • Der Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Unterrichtszeitraum zu beschränken.
  • Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
    o positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
    o vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
    o nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
    o Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen den Unterricht nicht zu erteilen.
  • Vermeidung von vermeidbaren Gruppenbildungen, z.B. im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder auf den Fluren
  • Dokumentation etwaiger Infektionsketten durch Anwesenheitslisten und einfacher, von den Lehrkräften zu führenden, Listen mit Uhrzeit, Name und Telefonnummer
  • Anbringung von Hinweisschildern mit Hygienevorschriften und Distanzregeln
  • Desinfektions-bzw. Händewaschmöglichkeit mit Seife im Eingangsbereich
  • Hinweise an den Türen der Unterrichtsräume, dass das Betreten nur nach dem Händewaschen erlaubt ist.

    Allgemeine Mitarbeiter*innenbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz:
  • Ortsbezogene Einweisung des Personals mit Begehung, Beschreibung, Erklärung standortspezifischer Regelungen
  • Prüfung, ob freie Unterrichtszeiten (z.B. Großgruppenunterricht, Ensemblebereich) für den Einzelunterricht von Unterrichtsgruppen genutzt werden kann
  • Stetige Anpassung von Stundenplänen aufgrund sich ändernden Schulunterrichtsplänen
  • Stetige Anpassung von Regiezeiten zwischen den Unterrichtsstunden zur Vermeidung von persönlichen Kontakten
  • Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, nicht-verbale Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) sowie der Austausch von Instrumenten, Bögen, Mundstücken etc. ist untersagt.
  • Ausgiebiges Lüften zwischen und während der Unterrichtseinheiten

    Risikogruppen:
  • Schutz besonders gefährdeter Schüler*innen sowie Lehrkräfte (Personen über 60 Jahre/Senior*innen, Personen mit Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderung).
    Kann-Bestimmungen (Hygienepläne)
    Vorgehensweise:
    o Selbsteinschätzung
    o Abklärung durch Haus-oder Betriebsarzt*ärztin mit ärztlicher Bescheinigung
    o Einstufung
       § AU
       § AU mit Auflagen oder Einschränkungen
       § trotz Risiko keine Einschränkung
    o ggf. besondere Schutzausstattung.

Funktionell-organisatorische Maßnahmen:

  • Einstimmen von Instrumenten der Schüler*innen durch die Lehrkraft nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz; Einmalhandschuhe)und nur wo verbale Anleitung nicht ausreicht
  • Sparsames Abwischen der Tastaturen mit einem Tuch mit Seifenlauge durch die Lehrkräfte.
    Harfen, etc., die stationär im Unterricht verwendet werden, unterliegen besonderen Hygienemaßnahmen. Empfohlen wird das Tragen eines Mundschutzes sowie die Desinfektion der Hände direkt vor dem Instrumentalunterricht.
  • Tägliche Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Armaturen, Lichtschalter)
  • Hinweisschilder zu Hygienevorschriften und Distanzregeln wurden in allen Fluren angebracht
  • Verstärkung des Reinigungsdienstes, insbesondere in den Sanitärräumen.
  • Türen zu den Waschräumen werden offengehalten, um nach dem Händewaschen den Unterricht kontaktfrei zu beginnen.
  • Die Ausstattung der Waschräume mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern
  • Raumkonzepte mitentsprechenden Größen wurden erstellt
  • Kontaktarme Verwaltung ermöglichen (Telefon, E-Mail)